Die meisten Unternehmen verschenken ihre
Forschungszulage.
Sie auch?

Bis zu 35 % Ihrer F&E-Kosten erstattet der Staat – direkt über Ihre Steuererklärung. Wir kümmern uns um alles: Antrag, Nachweise, Auszahlung.

Uns vertrauen:

Holen SIE SICH
0 %

Ihrer Entwicklungskosten zurück

Die Forschungszulage ermöglicht Ihnen, bis zu 35 % Ihrer qualifizierten F&E-Aufwendungen direkt über die Steuererklärung zurückzuerhalten. Unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Gewinnsituation – jedes Unternehmen in Deutschland hat Anspruch.

1.Mio €

Max. Bemessungs-grundlage pro Jahr

4 Jahre

Rückwirkend beantragbar

100%

Erfolgsquote unserer Anlage

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Forschungsförderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte gemäß Forschungszulagengesetz. Unternehmen können einen Teil ihrer F&E-Kosten direkt über die Steuer zurückerhalten – unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Gewinnsituation.
Bis zu 35 % Förderung auf förderfähige F&E-Kosten
4 Jahre rückwirkend beantragbar für laufende oder abgeschlossene Projekte
Kein Wettbewerbs- oder Auswahlverfahren, im Gegensatz zu ZIM

Förderkosten
& Vorteile

Personalkosten

Mitarbeiter, die direkt F&E-Arbeit leisten.

Externe F&E-Anträge

Teilweise anerkannt auf Pauschalbasis.

Abschreibungen / Investionen

Für abnutzbare beweg- liche Wirtschaftsgüter.

Vorteile auf einen Überblick:

Erschließen Sie das Potenzial
Ihrer Forschungszulage

Finden Sie heraus, wie viel Förderung Ihr Unternehmen durch die Forschungszulage erhalten kann. Erhalten Sie eine individuelle Bewertung und professionelle Unterstützung – von der ersten Prüfung bis zur erfolgreichen Antragstellung.

In 4 Schritten zu Ihrer Förderung:

SCHRITT 1

Kostenlose Potenzialanalyse

Analyse, ob Ihr Projekt förderfähig ist.

SCHRITT 2

Projektzertifizierung (BSFZ)

Qualifizierung Ihres F&E-Projekts.

SCHRITT 3

Einreichung beim Finanzamt

Steuerliche Antragstellung.

SCHRITT 4

Steuervorteil & Auszahlung

Verrechnung oder Erstattung.
Warum Felsaris

Erfahrung, die zählt

Wer wir sind

Unser Versprechen

Was uns unterscheidet

Wer wir sind

Lernen Sie das Team hinter Felsaris kennen und erfahren Sie mehr über die Werte, die unsere Arbeit prägen – von technischer Exzellenz bis zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit.
Über uns

Unser Versprechen

Von Proof of Concept über Produktentwicklung bis hin zu KI-gestützter Optimierung beschleunigen wir Innovationsprozesse, machen komplexe technische Herausforderungen greifbar und liefern effiziente Lösungen für nachhaltige Technologien.
Erfolgsgeschichten unserer Kunden entdecken

Was uns unterscheidet

Start-ups und KMU schätzen unsere Hands-on-Mentalität, hohe Umsetzungsgeschwindigkeit und enge Zusammenarbeit. Wir verstehen uns nicht als klassischer Dienstleister, sondern als Teil Ihres Innovationsteams – mit klarer Verantwortung und persönlichem Ansprechpartner. Im Rahmen unserer Innovationsberatung unterstützen wir dabei, F&E-Vorhaben strukturiert aufzusetzen und BSFZ-konform für eine erfolgreiche Forschungszulage-Beratung vorzubereiten.

Warum Felsaris als Ihr Partner für Forschungszulagen?

Unsere Erfahrung: Kombination aus Engineering- und Fördermittelberatung

Andere
Ihr Vorteil mit Felsaris

Empfohlen

Bereit, sich Ihre
Forschungszulage zu sichern?

Erhalten Sie eine individuelle Einschätzung Ihres Förderpotenzials und erfahren Sie, wie viel Unterstützung Ihrem Unternehmen zusteht. Wir begleiten Sie von der ersten Prüfung bis zur erfolgreichen Antragstellung.

Alexander Lohberg

Technischer Fördermittelberater

Bereit, sich Ihre
Forschungszulage zu sichern?

Erhalten Sie eine individuelle Einschätzung Ihres Förderpotenzials und erfahren Sie, wie viel Unterstützung Ihrem Unternehmen zusteht. Wir begleiten Sie von der ersten Prüfung bis zur erfolgreichen Antragstellung.

Jetzt Förderpotenzial
kostenlos prüfen

Wir prüfen Ihr Förderpotenzial individuell und zeigen Ihnen, wie Sie die Forschungszulage optimal nutzen. Von der ersten Einschätzung bis zur erfolgreichen Antragstellung begleiten wir Sie Schritt für Schritt.

Häufig gestellte Fragen

Seit 28.03.2024 liegt die jährliche Bemessungsgrundlage bei bis zu 10 Mio. Euro; daraus ergeben sich maximal 2,5 Mio. Euro Forschungszulage bei 25 % (Nicht-KMU) bzw. 3,5 Mio. Euro bei KMU mit 35 % (KMU-Bonus von +10 Prozentpunkten). Ab 01.01.2026 steigt die Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. Euro; damit sind maximal 3,0 Mio. Euro (25 %) bzw. 4,2 Mio. Euro (35 % für KMU) pro Wirtschaftsjahr erreichbar.

Förderfähig sind u.a. FuE-Personalkosten (Bruttoarbeitslohn), 70 % von Auftragsforschungskosten in EU/EWR sowie Abschreibungen auf bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter, sofern diese für das FuE-Vorhaben erforderlich sind. Ab 2026 kommt zusätzlich eine pauschale Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten in Höhe von 20 % der übrigen förderfähigen Aufwendungen hinzu, sofern das Vorhaben nach dem 31.12.2025 beginnt.

Eigenleistungen werden über eine Stundenpauschale angesetzt; ab 2026 beträgt diese 100 Euro je Stunde, begrenzt auf 40 Arbeitsstunden pro Woche. Das gilt für Tätigkeiten, die nach dem 31.12.2025 begonnen bzw. geleistet werden; auch wenn das Vorhaben vorher gestartet ist.

Beim Finanzamt ist die Beantragung wirtschaftsjahrbezogen und immer erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres möglich; bei mehrjährigen Vorhaben somit für jedes Wirtschaftsjahr separat. Die BSFZ-Bescheinigung muss hingegen nicht jährlich neu beantragt werden; sie gilt für die im Antrag angegebenen Wirtschaftsjahre, solange sich die zugrunde gelegten Sachverhalte nicht ändern.

Der Antrag beim Finanzamt ist bis zu vier Jahre nach dem jeweiligen Wirtschaftsjahr möglich. Wichtig: Auch wenn der Finanzamtsantrag später gestellt werden kann, muss der Antrag auf BSFZ-Bescheinigung innerhalb dieser vier Jahre eingereicht worden sein; sonst ist eine spätere steuerliche Geltendmachung für dieses Wirtschaftsjahr faktisch abgeschnitten.

Ja, grundsätzlich ist die Forschungszulage branchenoffen und damit auch für Unternehmen aus der Rüstungsindustrie möglich, sofern ein Vorhaben als begünstigte Forschung und Entwicklung anerkannt wird. Entscheidend sind die inhaltlichen FuE-Kriterien sowie beihilferechtliche Rahmenbedingungen, u.a. der Ausschluss von Unternehmen in Schwierigkeiten Außerdem muss die Projektbeschreibung trotz ggf. hoher Vertraulichkeit fachlich prüfbar bleiben.

Die Forschungszulage wird nach Festsetzung nicht sofort überwiesen; sie wird bei der nächsten erstmaligen Festsetzung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Ein Überschuss wird als Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt; damit ist die Zulage auch unabhängig von der Gewinnsituation nutzbar. Zur Einordnung: Wirtschaftlich ist es eine Subvention, die in das steuerliche Verfahren eingebunden wird. Zur Frage „steuerfrei“ ist die Rechtslage nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs nicht vollständig und rechtssicher geregelt; der Bundesrechnungshof leitet daraus ab, dass die Forschungszulage als Betriebseinnahme grundsätzlich steuerpflichtig sein kann. Für die konkrete ertragsteuerliche Behandlung sollte daher der Steuerberater die Einordnung für den Einzelfall festziehen.