Von der Idee zum geförderten F&E-Projekt: Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) schaffen Sie Wachstum und Wettbewerbsvorteile. Wir unterstützen Sie bei der kompletten ZIM-Antragserstellung und Projektdokumentation, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Innovation konzentrieren können.
Das ZIM des Bundesministeriums für Wirtschaft & Energie ist Deutschlands wichtigstes Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen. Es bezuschusst Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit bis zu 360.000 € und deckt dabei Personalkosten, externe Dienstleistungen sowie projektbezogene Gemeinkosten ab.
Neben der finanziellen Unterstützung profitieren Unternehmen von starken Kooperationsnetzwerken, schneller Markteinführung innovativer Produkte und erhöhten Wettbewerbschancen. Felsaris begleitet Sie dabei von der ersten Idee über den ZIM-Antrag bis zur erfolgreichen Abrechnung – schnell, rechtssicher und erfolgsbasiert.
Wir übernehmen die komplette Antragsstellung für Sie
Wir prüfen Ihr Vorhaben auf wichtige Aspekte für die Bewilligung
Auch wenn Sie nur eine grobe Idee Ihrer Innovation haben, helfen wir bei der handfesten Ausarbeitung
ZIM fördert die direkten Personalkosten von Mitarbeitenden, die im Projekt unmittelbar an Forschung und Entwicklung mitwirken. Dazu zählen wissenschaftliche Mitarbeitende, Ingenieure, Techniker oder Fachkräfte mit entsprechender Qualifikation. Nicht förderfähig sind Tätigkeiten in Verwaltung, Management, Projektkoordination oder Vertrieb. Eine falsche Planung von Arbeitspaketen und Personal kann zu starken Fördermittelkürzungen führen.
ZIM bezuschusst Aufträge an Dritte, wenn diese für das F&E-Projekt erforderlich sind. Dazu gehören Entwicklungsaufträge oder spezialisierte Prüfdienstleistungen, die an externe Unternehmen oder Forschungseinrichtungen vergeben werden. Auch der Einsatz von Freelancern ist möglich. Reine Beratungsleistungen oder Routineaufgaben sind nicht förderfähig.
Ein pauschaler Gemeinkostenzuschlag von bis zu 20 % zur Deckung von Strom, Material, Gebrauchsmaterial. Mit weiteren Posten wie AG-Anteil der SV-Beiträge, Gebäudemiete oder Maschinenabschreibungen können bis zu 100 % geltend gemacht werden.
Die ZIM-Fördersätze sind abhängig von Projektform, Unternehmensgröße, -alter und Sitz des Unternehmens. Außerdem ist entscheidend, ob es sich um ein nationales oder internationales Kooperationsvorhaben handelt.
Einzelprojekt
(ein Unternehmen)
690,000 €
Das ZIM ist das themenoffene Innovationsförderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie weitere mittelständische Betriebe bei der Durchführung marktorientierter Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Auch ergänzende Maßnahmen wie Durchführbarkeitsstudien oder Leistungen zur Markteinführung können gefördert werden.
ZIM ist Ihr Türöffner für staatlich finanzierte Innovation.
Antragsberechtigt sind KMU mit Betriebsstätte in Deutschland. Zusätzlich können mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten sowie – bei Kooperationen – auch Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten teilnehmen. Forschungseinrichtungen ohne Gewinnabsicht sind in Kooperationsprojekten ebenfalls antragsberechtigt.
Förderung gibt es nur für Unternehmen und Partner mit echter FuE-Relevanz.
Die Fördersätze hängen von Unternehmensgröße, Alter, Region und Projektform ab. Beispiele:
Je kleiner und kooperativer, desto höher der Fördersatz.
Maximal anrechenbare Kosten:
ZIM ermöglicht auch umfangreiche Vorhaben mit hohen Budgets.
Förderfähig sind projektbezogene Personalkosten, Aufträge an wissenschaftlich qualifizierte Dritte, projektbezogene Sachkosten sowie ein pauschaler Gemeinkostenzuschlag.
Nicht förderfähig sind Verwaltung, Vertrieb, Reisekosten oder Routineaufgaben.
Gefördert wird nur, was direkt der Innovation dient.
Neben FuE-Projekten können gefördert werden:
ZIM deckt den gesamten Innovationszyklus ab – von der Idee bis zur Markteinführung.
Die typische Laufzeit für FuE-Projekte liegt zwischen 18 und 36 Monaten. Durchführbarkeitsstudien haben eine maximale Laufzeit von 12 Monaten.
Genug Zeit für echte Entwicklung, ohne den Markt aus dem Blick zu verlieren.
Die Antragstellung ist laufend möglich und muss immer vor Projektbeginn erfolgen. Seit 2025 gilt:
Wer früh startet, spart Zeit und erhöht die Chancen auf schnelle Bewilligung.
Ja, Kooperationen mit ausländischen Partnern sind möglich. Deutsche Partner profitieren von erhöhten Fördersätzen. Ausländische Unternehmen selbst erhalten keine ZIM-Förderung, können jedoch über eigene nationale Programme unterstützt werden.
International kooperieren lohnt sich doppelt.
Gefordert werden je nach Projektart Zwischenberichte, Stundennachweise, Verwendungsnachweise sowie ein Abschlussbericht. Bei Kooperationsprojekten kommen Zahlungsanforderungen und zusätzliche Berichte hinzu.
Dokumentation ist Pflicht. Wir übernehmen die Bürokratie für Sie.
Unsere erfolgsabhängige Vergütung wird erst dann fällig, wenn Fördergelder tatsächlich über die Mittelabrufe ausgezahlt wurden. Der Honoraranteil liegt üblicherweise zwischen 10 und 15 % des abgerufenen Betrags. Dieses Modell sichert unseren Kunden eine optimale Liquidität und ist daher besonders beliebt.
Sie zahlen erst dann, wenn die Förderung auch wirklich fließt.
Ja. Wir prüfen ZIM-Skizzen kostenlos und geben eine Einschätzung zur Förderfähigkeit. Für vollständige Anträge bieten wir eine detaillierte Sichtung mit konkreten Verbesserungsvorschlägen zum Pauschalpreis von 250 €. Damit steigern
Sie Ihre Bewilligungschancen erheblich.
Früh geprüft heißt später erfolgreich bewilligt.